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OeGP-Intensivseminar "Recht und Pathologie I"(2002)

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Recht und Pathologie - wie geht das zusammen?

Pathologisches Recht oder rechtliche Pathologie, Rechtspathologie oder gar Gerichtsmedizin?

Nichts von dem im Einzelnen und doch von allem etwas:

Alle unsere Handlungen, auch die des Facharztes für Pathologie und Zytodiagnostik, stehen in Zusammenhang mit einer herrschenden Rechtsordnung und den herrschenden "guten Sitten". In Österreich liefern diese das menschliche Zusammenleben regelnden Normen oder Sollensvorschriften der österreichische Rechtskanon und die landesüblichen, geläufigen Verhaltensweisen (die Sitten). Die Rechtsordnung findet sich in den verschiedenen Gesetzesbüchern und Verordnungen wieder und legt dem Einzelnen eine Reihe von Rechtsvorschriften (Normen, Gesetze), oft in Gestalt von Geboten und Verboten, auf.

Eine Rechtsvorschrift besteht aus Tatbestand und Rechtsfolge. Eine Rechtsvorschrift ordnet bei gewissen, im Gesetz genau beschriebenen Voraussetzungen, d.i. der Tatbestand, die Rechtsfolge an (Wenn-dann-Muster). Eine solche Rechtsfolge kann z.B. eine Berechtigung oder eine Bestrafung sein. Eine Rechtsfolge kann aber erst dann eintreten, wenn ein tatsächliches Geschehen, d.i. der Sachverhalt (Tat, Fall, Casus), dem Tatbestand, der im Gesetz beschrieben ist, entspricht. 

Nach der Rechtsordnung, ergänzt durch die "guten Sitten", können alle unsere Taten in "rechtmäßig, nicht rechtswidrig oder rechtswidrig", in "strafbar oder straffrei" oder  - in weiterer, rechtsethisch-gesellschaftlicher Hinsicht und daher nicht unproblematischer Weise - in "gut oder böse" eingeteilt werden.

Die vielfältigen Bezüge zwischen Recht und unserem Tun als Pathologen und Ärzte aufzuzeigen und neue Entwicklungen wie die Telepathologie mit ein zu beziehen, war Thema des

Intensivseminars "Recht und Pathologie I".

Im sonnigen, verschneiten Kühtai/Tirol trafen sich vom 24. bis 26. Januar 2002 im Sporthotel Kühtai 25 Vertreter unserer Zunft, um gemeinsam mit den Referenten

    

Ministerialrat Dr. Gerhard Aigner, Bundesministerium für Sicherheit und Generationen,

Univ.Prof. DDr. Christian Kopetzki, Institut für Ethik und Recht in der Medizin,

DDDr. Peter Steiner, Tiroler Landeskrankenanstalten Ges.m.b.H. (TILAK), 

unterstützt von

Dr. Leopold-Michael Marzi, Leiter des Rechtsbüros des Allgemeinen Krankenhauses Wien (AKH),

    

den Kontext zwischen pathologischer Praxis, österreichischen und europäischen Rechtsräumen zu erhellen.


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Das im Januar 2002 unter der Ägide der Österreichischen Gesellschaft für Pathologie (damaliger Präsident: Prim. Dr. Otto Braun)  durchgeführte Seminar wurde von Dr. Alexander Nader, Hanuschspital Wien, und Univ.-Prof. Dr. Thomas Mairinger, ehemals Universitätsklinik Innsbruck, beide vom jeweiligen Institut für Pathologie, organisiert. Die Wiener Gebietskrankenkasse stellte den Teilnehmern die umfangreichen Literaturunterlagen zur Verfügung.


In grundsätzliche und weitergehende, im Gesundheitsbereich relevante Fragenkreise führen die Referate von MinR Dr. Aigner und DDDr. Steiner ein (Einzelheiten im Rechtsglossar):

Verträge für die Verträglichkeit - oder?

*  Vom freien Willen, Rechtsgeschäften und Verträgen - eine unnötige Klärung?
*  Behandlungsvertrag,  Aufklärung, Zustimmung - ein unauflösbares Dreimäderlhaus?
*  Des Spitals Gehilfen - wer darf was?

Befund, Gutachten, Diagnose, Expertise - ein Verwirrspiel?

* Was versteht der Jurist  unter Befund und Gutachten, Diagnose und Expertise?
* Was verstehen Pathologen unter Diagnose?
* Befund und Gutachten -  und wer übernimmt die Haftung?

Vom Archiv zur Krankengeschichte - eine Rundreise?

* Der Pathologe - ein Archivar?
* Welches ist das Urdokument des Pathologen?
* Aufzeichnungspflicht auch für den Pathologen?
* Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht - zwei Geschwister?
* Kann die Verschwiegenheitspflicht aufgehoben werden?
* Verschwiegenheitspflicht und Versicherungen - wie verhält Pathologe sich?
* Pathologe, Promi, Presse - ein Weg zum "prominenten" Pathologen?
* Verschwiegenheitspflicht und "heikle" Fälle - was tun?
* Datenschutz, Technik, Fachchinesisch - und die Praxis?
*  Was ist im rechtlichen Sinne eigentlich eine Krankengeschichte?
* Aufbewahrungspflicht: Krankenanstalt, Ambulatorium und Niedergelassener im Wettstreit?

Qualitätsstandards auf die Standarte - auch für die Telepathologie?

* Gibt es Qualitätsstandards und wer erstellt sie?
* Telepathologie oder Telepathie - ist das hier die Frage?

Univ.-Prof. DDr. Kopetzkis Vortrag umkreist den Themenkomplex "Materialentnahme"; sein Referat wird durch Beiträge DDDr. Steiners ergänzt (Einzelheiten im Rechtsglossar). Ausgehend von historischen Auffassungen, wie sie sich für Österreich im Hofkanzleidekret zur "Errichtung und Erhaltung pathologisch-anatomischer Cabinette" aus dem Jahr 1813 widerspiegeln, erörtert Prof. DDr. Kopetzki anhand eines Falles der jüngsten amerikanischen Rechtsgeschichte die Entwicklung neuer Rechtsstandards. Diese bringen mehr als bisher Rechte des Individuums an seinen Körpersubstanzen und -teilen ins Spiel. Der letzte Stand der Entwicklung spiegelt sich wieder im

Artikel 22 des Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin des Europarates (MRB):

"Wird bei einer Intervention ein Teil des menschlichen Körpers entnommen, so darf er nur zu dem Zweck aufbewahrt und verwendet werden, zu dem er entnommen worden ist; jede andere Verwendung setzt angemessene Informations- und Einwilligungsverfahren voraus."

Im Einzelnen diskutieren Referenten und Zuhörer folgende Bereiche (Einzelheiten im Rechtsglossar):

Körperteil - Rechtsgeschichte mit Zukunft?

* Percival's "A Code of Ethics" - und die Folgen?
*
Ein österreichisches Hofdekret - und die Folgen?
* Der Fall HeLa - ein weltpolitisches Debakel?
* Der Fall John Moore - ein pharmaindustrielles Debakel?
* Der Fall Alder Hey - ein europäisches Debakel?
* Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates (MRB) - ein rechtsgeschichtlicher Paradigmenwechsel?

Körperteil - ein funkelndes Etwas?

* Der Körperteil aus rechtlicher Sicht - ein oder mehrere Aspekte?
* Der Körperteil - eine Sache?

Wo ist nur die Niere geblieben, ...

* Unter welchen Rechtsbedingungen darf man einem Menschen Material entnehmen?
* Wie ist rechtlich die Materialentnahme beim Lebenden, wie beim Toten einzuordnen?

  ... wer hat sie gestohlen?

* Gibt es rechtliche Sanktionen, die eine unzulässige Entnahme eines Körperteiles ahnden?

Von Menschen, Handel, Menschenhandel und Händel

* Kann ein Lebender über Substanzen bzw. Teile seines Körpers verfügen? Und: wo und wann kann er das nicht?
* Darf ein menschlicher Körper und Teile desselben verkauft werden?

 

Ergänzt wurden die drei Halbtagsreferate durch einen Begrüßungscocktail, zwei gemeinsame Arbeitsabendessen und einem Kamingespräch, das bis in die späten Abendstunden andauerte. Arbeitsessen und Kamingespräch wurden zum regen Gedankenaustausch mit den Rechtsexperten und untereinander genützt. Dies zeigt, welch' hohen Informationsbedarf in rechtlichen Belangen Pathologen haben.

Die Kontakte mit den Referenten werden derzeit weiter ausgebaut, eine weitere Veranstaltung zum Thema "Recht und Pathologie" ist in absehbarer Zukunft geplant.

Bringen Sie sich doch mit Ihren Fragen, Problemen und Beiträgen ein,  wenden Sie sich an uns! Danke!

 

Einzelheiten der Vorträge und Diskussionsbeiträge finden sich im Rechtsglossar dargestellt. Viel Spaß beim Schmökern!
    

Fragen, Kritik, Anregungen?
Wenden Sie sich an uns!
Danke!

        

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(C) and last Update (2. Fassung): 2003.11.26 by M. Schüller (Mitglied des OeJC)